Bestimmung der Laserklassen
Wie wir bereit wissen, werden Laser in verschiedene Laserklassen eingestuft. Seit der Veröffentlichung der ersten Lasernorm ist viel passiert, es wurde viel geforscht und viel diskutiert. Das neueste Regelwerk umfasst deshalb einen weiten Bereich verschiedener Laser und dementsprechend auch einen Wust von Einstufungsmöglichkeiten, Vorschriften und Berechnungen. Unsere Linienlaser werden zwischenzeitlich als "ausgedehnte Quellen" bezeichnet. Man geht davon aus, dass die Leistungslevel an der Netzhaut bei einer ausgedehnten Quelle geringer sind als die Level einer kollimierten Quelle. Je grösser der Winkel der Laserausdehnung (Divergenz), desto geringer die Gefährdung. Diesem Umstand tragen sowohl die EN 60825-1 wie auch die OStrV und TROS Rechnung, und erlauben die Erhöhung der Expositionslevel am menschlichen Auge mittels eines errechenbaren Korrekturfaktors.
Die Bestimmungen und Vorgaben in der EN sind leider über das gesamte Werk verstreut und sind zudem auch interpretierfähig. Ich möchte Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung der EN und TROS wiedergeben, als auch meine Interpretation darlegen. Wie ich bereits in anderen Blogeinträgen geschrieben habe, kann man Linienlaser anhand verschiedener Faustregeln klassifizieren. Möchte man jedoch Gewissheit haben, führt an einer genauen Berechnung, oder sogar Messung, kaum ein Weg vorbei.
Um eine ausgedehnte Laserquelle als LASERGERÄT zu bewerten, gibt die EN in ihren verschiedenen Teilen mehrere klare Vorgaben. Für eine Messung oder Berechnung wird eine Entfernung zum Laseraustritt von 10 cm genommen, da man davon ausgeht, dass das menschliche Auge unterhalb dieses Abstandes nicht mehr scharf fokussieren (akkomodieren) kann und die Gefährdungslevel somit nicht mehr steigen. Möchte man also einen Linienlaser als GERÄT bewerten, so wird diese Methode herangezogen. Man berechnet den Korrekturfaktor, multipliziert diesen mit der zulässigen Aperturleistung, berechnet dann die Linienlänge nach 10 cm und kann danach das LASERGERÄT in die korrekte Klasse einstufen. Nicht ganz einfach, zugegebenermaßen.
Wir wollen jedoch im Regelfall nicht das LASERGERÄT bewerten, sondern die LASEREINRICHTUNG. Diese Einrichtung ist die Installation des Linienlasers an einer Maschine oder in einem Raum. An dem Punkt, an dem die nahest mögliche Exposition einer Person möglich ist, berechnen wir wiederum die Laserleistung anhand der o.a. Methodik, und erhalten somit die Klassifizierung der LASEREINRICHTUNG. Diese Klassifizierung ist später entscheidend für die finale Einstufung in die entsprechende Laserklasse. Leider gibt es viele Behörden, Sachverständige oder Sicherheitsbeauftragte, die strikt nach der Einstufung des Lasergerätes klassifizieren wollen. Dies halte ich für grundlegend falsch, da es nicht den faktischen Tatsachen entspricht und sowohl die EN, als auch die TROS, Einstufungen von Lasereinrichtungen zulassen.
Beispiel zum Verständnis: Ich habe einen Linienlaser mit 100 mW und einem Linienwinkel von 60°, der als LASERGERÄT in die Laserklasse 3R eingestuft werden würde, da nach einer Entfernung von 10 cm die Laserleistung an der Apertur im Bereich von mehreren Milliwatt liegt und trotz Korrekturfaktor nicht mehr in die Laserklasse 2 passt. Nun verändere ich die bauliche Entfernung zum Betrachter, indem ich den Laser über oder in der Maschine montiere, so dass ein Betrachter unter normalen Umständen einen Abstand von, sagen wir, 30 cm oder mehr einhalten kann, und erreiche somit Leistungslevel, die der Laserklasse 2 entsprechen. Somit ist eindeutig klar, dass diese LASEREINRICHTUNG der Laserklasse 2 entspricht.
Wird meine bauliche Entfernung noch deutlich grösser und ich erreiche Leistungslevel unterhalb der von der EN für die Laserklasse 1 zulässigen 0,39 mW, so kann und darf die LASEREINRICHTUNG in die Laserklasse 1 eingestuft werden. Ohne Wenn und Aber. Dies kann vor allem dann geschehen, wenn eine direkte Exposition am Auge, als ein direkter Blick in den Strahl, ausgeschlossen werden kann, was bei Maschineninstallationen oft der Fall ist. In diesem Fall erhalten wir lediglich eine diffuse Reflektion des Laserlichts am Auge, welches ungefährlich wäre.
Sie sehen also, dass es wohl viele Möglichkeiten gibt, Laserklasse 2 oder sogar 1 zu erreichen.
Weitere Infos unter www.lasershop.de
Kommentare
Kommentar veröffentlichen