Linienlaser - Sicherheit und Bewertung nach EN 60825-1

Linienlaser - Sicherheit und Bewertung nach EN 60825-1 und TROS  

Linienlaser als "ausgedehnte Quelle" 

Ich hatte bereits angekündigt, weitere Informationen zur Bewertung von Linienlasern und Kreuzlasern zu posten, da seit der neuesten Ausgabe der EN 60825-1 und anhängigen TROS ein Linienlaser als "ausgedehnte Quelle" zu sehen ist. Eine ausgedehnte Quelle entspricht de fakto nicht einer regulären, gebündelten Laserquelle und darf somit anders bewertet werden. Zur Berechnung des MZB, also des maximal zulässigen Bestrahlungswertes für die Laserleistung am Auge, wird ein Korrekturfaktor ermittelt, anhand dessen der reguläre MZB für Klasse 2 von 1mW multipliziert werden darf. Dieser Korrekturfaktor liegt in der Praxis in etwa bei einem Wert von 2-5, in seltenen Fällen auch leicht darüber.


Für die Berechnung des Korrekturfaktors gibt es zwei Möglichkeiten:



  • praktische Messung mittels Linse und CCD Kamera
  • Berechnung anhand der Divergenzen und Winkel der ausgedehnten Quelle
Linienlaser als ausgedehnte Quelle nach TROS



Der Einfachheit halber benutzen wir die Möglichkeit 2, also die Berechnung anhand vorhandener Parameter und vorgegebener Formeln, die der EN 60825-1 bzw. der TROS entnommen werden.

Für die Laserklasse 2, in die wir unseren Linienlaser bzw. die Lasereinrichtung, die einen Linienlaser enthält, einklassifizieren müssen, haben wir eine maximal zulässige Laserleistung von 1mW, gemessen an einer Messblende (Apertur) von 7mm Durchmesser. Für eine ausgedehnte Quelle multiplizieren wir diesen Wert mit dem errechneten Korrekturfaktor und berechnen nun die notwendige Linienlänge am Auftreffpunkt. Der Auftreffpunkt ist der Punkt, an dem zum ersten Mal eine Gefährdung auftreten könnte.

Ein kurzes Beispiel kann ich geben anhand eines aktuellen Projektes, in dem wir einen 100mW starken Linienlaser mit einem Winkel von 110° einsetzen. Der errechnete Korrekturfaktor liegt bei 2,34, was bedeutet, dass die maximal zulässige Bestrahlungsleistung an der Messblende den Wert von 2,34mW nicht übersteigen darf. Wir dividieren nun die Laserleistung durch den Korrekturfaktor und multiplizieren das Resultat mit 7mm (Messblendengrösse) und erhalten die minimale Linienlänge von 299mm. Ab 299mm Linienlänge (nicht Entfernung!) wäre der Laser somit in Klasse 2 einzustufen.

Detaillierte Informationen zur Sicherheitseinstufung, zusammen mit Empfehlungen zum Mindestabstand, erhalten Sie im Lasershop unter www.lasershop.de 



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